Der Heimatausweis wird für die Anmeldung als Wochenaufenthalter/in in einer anderen Gemeinde benötigt. Mit dem untenstehenden Onlineformular können Sie Ihren Heimatausweis bestellen.
Damit sie als Warenverkäufer am Markt teilnehmen können, müssen sie das Markt Anmeldungs-Formular ausfüllen und es an die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes zurücksenden.
Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Zuzug bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle an. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Zuzug online oder persönlich am Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle als Wochenaufenthalter/in an. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Zuzug bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle an. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Als EU-/EFTA-Bürger/in können Sie erleichtert in die Schweiz einreisen. Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, benötigen Sie möglicherweise ein Visum und müssen einige zusätzliche Punkte beachten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite vom Migrationsamt des Kantons Bern.
Für Arbeitnehmer/innen der EU-/EFTA-Staaten Wenn Sie weniger als 90 Tage arbeiten und die Schweiz innerhalb dieser Frist wieder verlassen, kann Ihr/e Arbeitgeber/in Sie im Voraus über das Meldeverfahren anmelden.
Melden Sie sich mit Ihrem Niederlassungsausweis am Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle ab. Bei einem Wegzug innerhalb der Schweiz ist die Abmeldung auch online per eUmzug möglich.
Melden Sie sich mit Ihrem Ausländerausweis am Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle ab. Bei einem Wegzug innerhalb der Schweiz ist die Abmeldung auch online per eUmzug möglich.
Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Umzug bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle. Für die Adressänderung werden folgende Unterlagen/Angaben benötigt:
Mietvertrag oder Nachweis Wohneigentum
Umzugsdatum
Sie können Ihre Adresse entweder persönlich am Schalter oder online per eUmzug ändern.
Bei Arbeitslosigkeit nimmt die Regionale Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) in Spiez, Krattigstrasse 4, Anmeldungen entgegen. Weitere Auskünfte erteilt das RAV.
Der Verkauf der neuen Spartageskarte Gemeinde erfolgt über den Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle Saanen. Der Verkauf erfolgt ab dem 11. Dezember 2023.
Alle Personen sind bezugsberechtigt.
Fakten Spartageskarten
Klasse / Segment
Preisstufe 1*
Preisstufe 2**
2. Klasse ½ (mit Halbtax)
CHF 39.00
CHF 59.00
2. Klasse 1/1 (ohne Halbtax)
CHF 52.00
CHF 88.00
1. Klasse ½ (mit Halbtax)
CHF 66.00
CHF 99.00
1. Klasse 1/1 (ohne Halbtax)
CHF 88.00
CHF 148.00
* Preisstufe 1: 6 Monate bis max. 10 Tage vor dem Reisetag erhältlich **Preisstufe 2: Sobald Preisstufe 1 ausverkauft oder abgelaufen ist bis max. 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich
Die Spartageskarten können auf der Einwohner- und Fremdenkontrolle entweder telefonisch oder direkt am Schalter reserviert werden.
Vorbestellte Spartageskarten müssen spätestens 5 Tage nach erfolgter Reservation am Schalter der Einwohner- und Fremdenkontrolle abgeholt und bezahlt werden. Nicht fristgerecht abgeholte Karten werden ohne vorherige Kontaktaufnahme wieder freigegeben. Bei kurzfristigen Buchungen müssen die Spartageskarten spätestens 1 Tag vor dem Reisedatum abgeholt werden (Bezug nur Montag-Freitag möglich).
Seit dem 1. März 2022 müssen alle Baugesuche online eingereicht werden. Mit eBau reichen Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch ein. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe-Online. Nach der Erfassung im eBau übergeben Sie das ausgedruckte und unterzeichnete Hauptformular im Doppel mit den erforderlichen Planunterlagen, erforderlichen Beilagen und allfälligen Nebengesuchen in Papierform dem Bauinspektorat der Gemeinde Saanen. Das Gesuch gilt erst dann als eingereicht, wenn die Unterlagen dem Bauinspektorat in Papierform vorliegen.
Im eBau ist auch das Meldeformular zu Solaranlagen zu finden. Sie können es digital ausfüllen und einreichen. Eine Einreichung in Papierform ist bei diesem Meldeformular nicht mehr notwendig.
Meldung Wärmeerzeugerersatz
Jeder Wärmeerzeugerersatz ab 1.Januar 2023 zur Gebäudebeheizung ist meldepflichtig. Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt mit allen notwendigen Nachweisen über die Meldeplattform eBau. Je nach gewählter Standardlösung ist eine Baubewilligung oder eine Meldung Solaranlagen notwendig. Nach der Erfassung in eBau übergeben Sie das Ausgedruckte unterzeichnete Hauptformular mit den erforderlichen Beilagen in Papierform dem Bauinspektorat der Gemeinde Saanen.
ÖREB-Kataster Der ÖREB-Kataster bietet eine Übersicht über die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Einschränkungen, (UeO Vorschriften und Zonenvorschriften) die ein Grundstück betreffen. Diese Grundstücksinformationen sind aktuell gehalten und frei zugänglich – sie können über die kantonalen ÖREB-Geoportale abgerufen werden. Der ÖREB-Kataster ergänzt das Grundbuch, welches die privatrechtlichen Einschränkungen enthält.
Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald beim Bestatter zu melden. Der Bestatter meldet den Todesfall dem für Saanen zuständigen Zivilstandsamt Oberland-West, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Tel. +41 31 635 43 00.
Die Gemeinde informiert in Zusammenarbeit mit dem Bestatter den zuständigen Pfarrer und organisiert das weitere Vorgehen betreffend Abdankungsfeier, Erdbestattung, Urnenbeisetzung.
Wenn die Angehörigen auf eine Bestattung verzichten, melden Sie das bitte umgehend der Einwohner- und Fremdenkontrolle.
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen