Die familienergänzende Kinderbetreuung durch die Tagesfamilienorganisation Saanen steht allen Kindern der Gemeinden Saanen, Gsteig und Lauenen offen (gemäss Gemeindevertrag Soziales). Als Voraussetzung gilt, dass die abgebenden Eltern in einer der erwähnten Gemeinden steuerpflichtig (angemeldeter, fester Wohnsitz) sind und dass das Tagesbetreuungsangebot gemäss kantonaler Pflegekinderverordnung (PVO) bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gemeldet wurde. Dringende Aufnahmen infolge sozialer Indikationen können prioritär behandelt werden. Es werden in der Regel Kinder ab Ende des Mutterschaftsurlaubes bis zum Kindergarteneintritt betreut.