Geburtsanzeige

Wenn Ihr Kind in einem Spital oder in einem Geburtshaus geboren ist, wird die Geburt automatisch dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet. Bei einer Hausgeburt sind Sie dazu verpflichtet, das Kind innert drei Tagen nach der Geburt beim Zivilstandsamt des Geburtsortes anzumelden. Weitere Auskünfte erteilt das Zivilstandsamt.

Erfahren Sie mehr unter https://www.zivilstand.sid.be.ch/de/start/dienstleistungen/geburt.html
Einwohner- und Fremden­kontrolle

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