Kindesan­erkennung

Wenn Sie mit der Mutter Ihres Kindes nicht verheiratet sind, müssen Sie das Kind beim Zivilstandsamt anerkennen, um auch rechtlich als Vater zu gelten. Das ist vor oder nach der Geburt möglich. Weitere Auskünfte erteilt das Zivilstandsamt.

Erfahren Sie mehr unter https://www.zivilstand.sid.be.ch/de/start/dienstleistungen/kindesanerkennung.html

Einwohner- und Fremden­kontrolle

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