Die Hundebesitzer sind verpflichtet, ihren Hund bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle anzumelden. Jeweils im August (Stichtag 01. August) erhalten die Hundehalter die Rechnung für die laufende Hundetaxe.
Gemäss Beschluss des Gemeinderates sind die Taxen wie folgt festgelegt worden:
- Ordentliche Taxe inkl. Landwirtschaftshunde CHF 100.–.
- Anerkannte Dienst-, Rettungs-, Therapie- und Blindenhunde sind taxfrei.
- Hunde, welche am Stichtag unter 6 Monate alt sind, bezahlen keine Hundetaxe für das laufende Jahr.