Hundekontrolle

Die Hundebesitzer sind verpflichtet, ihren Hund bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle anzumelden. Jeweils im August (Stichtag 01. August) erhalten die Hundehalter die Rechnung für die laufende Hundetaxe.

Gemäss Beschluss des Gemeinderates sind die Taxen wie folgt festgelegt worden:

  • Ordentliche Taxe inkl. Landwirtschaftshunde CHF 100.–.
  • Anerkannte Dienst-, Rettungs-, Therapie- und Blindenhunde sind taxfrei.
  • Hunde, welche am Stichtag unter 6 Monate alt sind, bezahlen keine Hundetaxe für das laufende Jahr.
Einwohner- und Fremden­kontrolle

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