Lottos mit Sachpreisen / Tombolas

Seit 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von bewilligungsfreien Lottos und Tombolas (Glücksrad/Zwirbelet/Redlet) an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht.

Die Vorgaben sind einzuhalten. Die Meldung hat bis spätestens 30 Tage vor der Durchführung mittels Onlineformular zu erfolgen. Werden alle Bedingungen erfüllt, erfolgt keine Rückmeldung durch die zuständige Behörde.

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