Öffentliche Veranstaltungen mit Verkauf von Speisen und/oder Getränken gegen Bezahlung sind bewilligungspflichtig und der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt.
Hinweis
Für Anlässe bis zu 500 Personen muss spätestens 20 Tage vor dem Anlass, bei Anlässen mit über 500 Personen spätestens 60 Tage vor dem Anlass, ein Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung F), eingereicht werden.
Melden Sie sich mit dem ausgefüllten Gesuch inkl. den erforderlichen Beilagen am Schalter der Fachleitung Sicherheit oder senden Sie uns die Dokumente per Post oder E-Mail.
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Kontakt
Gemeindeverwaltung Saanen
Fachleitung Sicherheit
Schönriedstrasse 8
3792 Saanen
Zoppas Andreas
Reuteler Simona