Ergänzungs­leistungen zur AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der AHV/IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten die Kantone und Gemeinden Ergänzungsleistungen aus (= Zusatzrente, ≠ Sozialhilfe). Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne oder schicken Ihnen Unterlagen zu.

Weitere Informationen

AHV-Zweigstelle

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen