Oftmals reichen die Renten der AHV/IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten die Kantone und Gemeinden Ergänzungsleistungen aus (= Zusatzrente, ≠ Sozialhilfe). Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne oder schicken Ihnen Unterlagen zu.
Weitere Informationen