Bezugsberechtigt: Arbeitnehmer im festgelegten Perimeter
Bemerkungen: Bei Belegung "Märetplatz (49)" und "Bahnhofplatz Ost (50)" durch offizielle
Anlässe, ist mit dieser Karte das Parkieren am Tag des Anlasses sowie am
Vor- und Folgetag auf den Parkplätzen "Pfrundmätteli (44)" und "Floraplatz
(47)" gestattet. Es dürfen max. 30 Parkkarten ausgestellt werden.