Die Verwaltungsdirektion eröffnet die Testamente der hiesigen Einwohner (siehe auch Fachbereich Erbschaftswesen) und stellt sämtliche Bescheinigungen im Nachlassfall aus und berät Sie gerne.
Anforderungen an ein Testament
Ein handschriftliches Testament ist nur gültig, wenn es vollständig von Hand geschrieben ist, mit Ort, vollständigem Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen oder von einem Notar beurkundet ist. Man kann mit einem handschriftlichen Testament auch ein früheres bei einem Notar rechtsgültig aufheben, was entsprechend klar zu formulieren ist.
Weiter ist es möglich, eine Person des persönlichen Vertrauens als Willensvollstrecker zu ernennen, dazu auch einen Stellvertreter, falls die erste Person das Amt nicht antreten will oder kann. Der Willensvollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass gemäss Ihren Wünschen zu verteilen in Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften. Die Verwaltungsdirektion stellt als einzige Stelle das Willensvollstreckerzeugnis aus (auch bei notariellen Testamenten).
Auch Ausländer können Ihr Testament hier hinterlegen, wenn sie in Saanen gemeldet sind. Es ist möglich, den Nachlass auch dem schweizerischen Recht zu unterstellen, auch wenn Sie nicht Schweizer sind. Das kann Vorteile in der Erbgangsregelung mitbringen gegenüber dem Herkunftsland. Dies ist aber ausdrücklich im Testament so zu erwähnen. Ein Willensvollstrecker kann, wenn der Nachlass dem Schweizerrecht unterstellt wurde, zügiger handeln und die Abwicklung vornehmen, ohne erst auf Behörden und Gerichte im Ausland angewiesen zu sein und darauf warten zu müssen.
Testamentshinterlage
Ihren letzten Willen / Ihr Testament können Sie im Spezialtresor der Verwaltungsdirektion kostenlos hinterlegen. Das hat den grossen Vorteil, dass das wichtige Dokument gleich an der richtigen Stelle ist, wenn es benötigt wird.