Eine Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung der Echtheit. Diese weist aus, dass ein Dokument objektiv und beweisecht mit einem andern originalgetreu übereinstimmt (Kopie). Es können auch Kopien (die Sie mitbringen) von Zeugnissen oder Ausweisen gegen Vorlage der Originale beglaubigt werden. Wenn mehr als eine Beglaubigung benötigt wird, behalten wir uns vor, ggf. den Aufwand zu verrechnen. In einem solchen Falle rufen Sie bitte vorher an und vereinbaren einen Termin.
Bei gewichtigen Geschäften wie z. B. eines (Teil)Vorbezugs von Pensionskassengeldern wird die qualifizierte Schriftlichkeit verlangt. Dazu muss auf Verlangen der Pensionskasse auf dem entsprechenden Formular auch der Ehepartner mitunterzeichnen. Achtung, diese Formulare dürfen Sie nicht zuhause unterschreiben, sondern die müssen in der Verwaltungsdirektion unter unseren Augen persönlich vor Ort unterschrieben werden, von Ihnen und dem Ehepartner (kann auch zeitlich getrennt erfolgen). Bitte vereinbaren Sie dazu vorher einen Termin.
Es ist auch möglich, seine Unterschrift beglaubigen zu lassen. Dazu hat man gleichzeitig den Pass oder die Identitätskarte vorzulegen und muss unter den Augen der Amtsperson auf dem mitgebrachten Formular (Behörde, Bank oder Firma) unterschreiben. Es können keine Unterschriften blanko auf leerem Blatt beglaubigt werden.