Schwellen­korporation

Schönriedstrasse 8
3792 Saanen
+41 33 748 92 30
Kontaktformular
Leitung:
NameVornamePositionTelefonKontakt
DetailMösching-BühlerKlausPräsident+41 79 407 59 43
Leitung:
Abteilungen:
NameVornamePositionTelefonKontakt
DetailBachMarianneSachbearbeiterin+41 33 748 92 35
Kontaktformular
DetailBütschiDanielSekretär+41 33 748 92 46
Kontaktformular
DetailGygerKurtKassier+41 33 748 92 30
Kontaktformular
DetailHefti-SteinerRudolfSchwellenmeister+41 79 635 91 09
DetailReichenbachDanielSchwellenmitarbeiter
DetailGertsch-YersinAndresSchwellenmitarbeiter
DetailSteinerThomasStv. Schwellenmeister
Abteilungen:

Die Schwellenkorporation Saanen ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (juristische Person). Sie hat die öffentliche Aufgabe des Schutzes vor Überschwemmungen und nimmt u.a. Verbauungen an Ufern von Gewässern vor, reinigt Bachläufe und holzt sie aus, nimmt Räumungen nach Überflutungen vor, leistet Hilfestellung bei Überschwemmungen, unterhält Bach- und Flussverbauungen (Schwellen), entfernt Fremdpflanzen entlang der Wasserläufe. 

Die Schwellenkorporation Saanen ist für die Gesamte Einwohnergemeinde Saanen zuständig.
Ausnahme Abländschen; Gemeinde Boltigen, das Gebiet:
Hindere Schwand, Baliguusse, Schwand, Pfyffenegg, Fideritschi, Zaaggisbode & Ahorni.

Die Schwellenkorporation Saanen konstituiert sich selbst. Zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe erhebt sie von den Liegenschaftseigentümern im Perimeter (Beizugsgebiet) eine Steuer, die sogenannte Schwellentelle. Diese berechnet sich nach dem amtlichen Wert. Der Tellansatz wird durch die Mitgliederversammlung zusammen mit dem Voranschlag festgesetzt. Zudem werden einzelne Arbeiten der Korporation durch die Einwohnergemeinde Saanen, den Bund und Kanton subventioniert.

Bauten im Bereich der Fliessgewässer

Bei allen Bauten im, um und am Wasser innerhalb von 15 Metern ist eine Wasserbaubewilligung notwendig. Diese muss auf dem ordentlichen Weg direkt auf der Abteilung Baupolizei, Raumplanung und Infrastrukturen beantragt werden. Allfällige Auflagen werden vom Oberingenieur des Kreises I, kantonale Baudirektion, gemacht. Zudem ist vor Beginn der Arbeiten der Schwellenmeister zu benachrichtigen.

Dokumente

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen