Schwellen­korporation

Schönriedstrasse 8
3792 Saanen
+41 33 748 92 30
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Mösching-BühlerKlausPräsident
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BachMarianneSachbearbeiterin+41 33 748 92 35E-Mail
BütschiDanielFachberater+41 33 748 92 46E-Mail
GygerKurtFachberater+41 33 748 92 30E-Mail
Hefti-SteinerRudolfSchwellenmeister
ReichenbachDanielSchwellenmitarbeiter
Gertsch-YersinAndresSchwellenmitarbeiter
SteinerThomasStv. Schwellenmeister
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Die Schwellenkorporation Saanen ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (juristische Person). Sie hat die öffentliche Aufgabe des Schutzes vor Überschwemmungen und nimmt u.a. Verbauungen an Ufern von Gewässern vor, reinigt Bachläufe und holzt sie aus, nimmt Räumungen nach Überflutungen vor, leistet Hilfestellung bei Überschwemmungen, unterhält Bach- und Flussverbauungen (Schwellen), entfernt Fremdpflanzen entlang der Wasserläufe. 

Die Schwellenkorporation Saanen ist für die Gesamte Einwohnergemeinde Saanen zuständig.
Ausnahme Abländschen; Gemeinde Boltigen, das Gebiet:
Hindere Schwand, Baliguusse, Schwand, Pfyffenegg, Fideritschi, Zaaggisbode & Ahorni.

Die Schwellenkorporation Saanen konstituiert sich selbst. Zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe erhebt sie von den Liegenschaftseigentümern im Perimeter (Beizugsgebiet) eine Steuer, die sogenannte Schwellentelle. Diese berechnet sich nach dem amtlichen Wert. Der Tellansatz wird durch die Mitgliederversammlung zusammen mit dem Voranschlag festgesetzt. Zudem werden einzelne Arbeiten der Korporation durch die Einwohnergemeinde Saanen, den Bund und Kanton subventioniert.

Bauten im Bereich der Fliessgewässer

Bei allen Bauten im, um und am Wasser innerhalb von 15 Metern ist eine Wasserbaubewilligung notwendig. Diese muss auf dem ordentlichen Weg direkt auf der Abteilung Baupolizei, Raumplanung und Infrastrukturen beantragt werden. Allfällige Auflagen werden vom Oberingenieur des Kreises I, kantonale Baudirektion, gemacht. Zudem ist vor Beginn der Arbeiten der Schwellenmeister zu benachrichtigen.

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