Unterlagen zu Gemeindewahlen
Die Wahlunterlagen werden den Bürgern von unserer Einwohnerkontrolle per Post zugestellt. Bei fehlenden Unterlagen können sie sich bei der Einwohnerkontrolle melden.
Urnenstandorte | Schulhaus Saanen |
Urnen Öffnungszeiten | Sonntag 10:00 bis 11:30 Uhr |
Bedingungen / Voraussetzungen:
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist stimmberechtigt.
Bei Verlust der Ausweiskarte kann am Schalter der Einwohnerkontrolle bis am Donnerstag vor dem Abstimmungs- / Wahlsonntag, 16.00 Uhr, ein Duplikat angefordert werden. Bitte bringen Sie die Niederlassungsbewilligung oder die Identitätskarte / den Pass mit.
Brieflich abstimmen:
Achtung!
Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn
Anleitung für die briefliche Stimmabgabe
Zustellung des Antwortkuverts bei brieflicher Stimmabgabe
Art. 282 bis Strafgesetzbuch
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder mit Busse bestraft.