Abstimmungen / Wahlen

Unterlagen zu Gemeindewahlen
Die Wahlunterlagen werden den Bürgern von unserer Einwohnerkontrolle per Post zugestellt. Bei fehlenden Unterlagen können sie sich bei der Einwohnerkontrolle melden.

Urnenstandorte

Schulhaus Saanen

Urnen Öffnungszeiten

Sonntag 10:00 bis 11:30 Uhr

Hinweis:
Alle Abstimmungsresultate finden sie unter folgenden Links:
Kanton
Bund

Bedingungen / Voraussetzungen:
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist stimmberechtigt.
Bei Verlust der Ausweiskarte kann am Schalter der Einwohnerkontrolle bis am Donnerstag vor dem Abstimmungs- / Wahlsonntag, 16.00 Uhr, ein Duplikat angefordert werden. Bitte bringen Sie die Niederlassungsbewilligung oder die Identitätskarte / den Pass mit.

Brieflich abstimmen:

  • Ab Erhalt kann das Antwortkuvert per Post retourniert werden.
  • Die Stimmabgabe mit dem Antwortkuvert kann auch während den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Montag bis Freitag) am Schalter der Einwohnerkontrolle erfolgen.
  • Ausserhalb dieser Öffnungszeiten kann bis und mit Samstag vor dem Abstimmungs- / Wahlsonntag das Antwortkuvert in den Briefkasten beim Haupteingang der Gemeindeverwaltung Saanen eingeworfen werden.

Achtung!
Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn

  • kein anderes als das Antwortkuvert benutzt wird
  • der / die Stimmberechtigte den Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschrieben hat;
  • das Antwortkuvert nicht verspätet bei der Stimmgemeinde eintrifft und keine Kennzeichen trägt;
  • das Antwortkuvert nicht mehr als einen unterschriebenen Stimmrechtsausweis enthält.

Anleitung für die briefliche Stimmabgabe

  • Den oder die ausgefüllten Stimmzettel ungefaltet einlegen
  • Zukleben, keinen Namen anbringen
  • Zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis ins Zustell- und Antwortkuvert stecken und der Gemeindeverwaltung zu Handen des Stimmausschusses zukommen lassen

Zustellung des Antwortkuverts bei brieflicher Stimmabgabe

  • Bei Postaufgabe das vorfrankierte Antwortkuvert unbedingt spätestens bis am Donnerstagabend vor dem Wahl- und / oder Abstimmungssonntag der Post übergeben.
  • Das Antwortkuvert kann der Stimmgemeinde auch direkt (Schalter oder bezeichneter Briefkasten) übergeben werden.

Art. 282 bis Strafgesetzbuch
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder mit Busse bestraft.

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