Dienstag, 19.11.2024
Das aktuell gültige Gebührenreglement aus dem Jahr 1999 entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten und ist veraltet.
Gestützt auf das Musterreglement des Kantons Bern vom Oktober 2022 wurde das Gebührenreglement 1999 unter Beizug der Fachleiter einer Totalrevision unterzogen und ins neue Raster des Kantons überführt. Die grösste Veränderung stellt die Aufnahme der Aufwandge- bühren I und II dar. Wo Aufwandgebühren weiter zu verrechnen sind, sind die für den Fall benötigten Arbeitszeiten zu rapportieren, damit die Rechnung entsprechend gestellt werden kann. Bei etlichen Artikeln, in welchen das Musterreglement die Verrechnung von Aufwandgebühren vorsieht, wurde die in Saanen gebräuchliche Praxis von der Verrechnung von Pauschalgebühren aufgenommen und festgelegt. Der Gemeinderat genehmigte das neue Gebührenreglement z. H. der Stimmbevölkerung. Unter www.saanen.ch können das alte und neue Gebührenreglement sowie das Musterreglement des Kantons eingesehen werden.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Reglementsreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. c, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13.9.2019. Die Akten liegen vom 19.11.24 bis 18.12.24 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5 % der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
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Verwaltungsdirektion